Preise und Bezahlung

Wir erwarten eine sofortige Bezahlung der Kosten nach jeder Behandlung in Bar oder bargeldlos (nur EC-Karte, keine Kreditkarten). Eine Ratenzahlung ist bei uns grunsätzlich nicht möglich.

Wir behalten uns vor, im Vorfeld vor größeren Operationen oder Behandlungen einen Vorschuß zu verlangen. Erkundigen Sie sich bitte vor einer Behandlung oder einem  chirurgischen Eingriff nach den zu erwartenden Kosten.

Die Berechnung des Honorars für tierärztliche Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einem von der Bundesregierung 1999 beschlossenem Gesetz.

Für fast alle denkbaren Einzelleistungen eines Tierarztes werden dort Preise angegeben (alle OHNE Mehrwertsteuer). Diese Preise entsprechen dem 1-fachen Gebührensatz. Bitte beachten Sie, dass die Preise letztmalig 2012 angepaßt wurden. Da Tierärzte der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird die aktuelle Mehrwertsteuer noch auf die ausgewiesenen Preise aufgeschlagen und vom Tierarzt dann an das Finanzamt abgeführt.

Tierärzte sind verpflichtet, mindestens den 1-fachen Satz für ihre Leistungen zu verlangen. Eine Unterschreitung des 1-fachen Satzes ist nicht möglich. Eine Tierarztpraxis ist ein Unternehmen, dass die Gehälter der Angestellten und Tierärzte und die laufenden Kosten des Praxisbetriebes erwirtschaften muss. Eine Kleintierpraxis erhält regulär keine staatlichen / kommunalen Gelder für tierärztliche Behandlungen.

Um Tierbesitzer vor überteuerten Preisen zu schützen, darf ein Tierarzt nur unter bestimmten Bedingungen den 2-fachen bzw. den 3-fachen Gebührensatz fordern. So gilt z.B. am Wochenende, Feiertagen und nachts, also immer im tierärztlichen Notdienst, der 2-fache Satz. In Ausnahmefällen kann ein Tierarzt den 3-fachen Satz der in der GOT angegebenen Preise fordern.

Die GOT finden Sie online unter:

http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html